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Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie

Ziel der Maschinenrichtlinie ist es, Maschinen zu verbessern, technische Handelshemmnisse zu beseitigen und die Rechtsvorschriften im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) anzugleichen. Zwischen 1995 und 2009 hergestellte Maschinen mussten der alten Fassung der Richtlinie (98/37/EG) entsprechen, die am 1. Januar 1995 in Kraft trat. Noch ältere Maschinen müssen die Mindestanforderungen der sogenannten „Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie“ 2009/104/EG erfüllen. Diese sind weniger streng als die Anforderungen der Maschinenrichtlinie, insbesondere in Bezug auf die Dokumentation.

 

Grundvoraussetzungen für die CE-Kennzeichnung

Damit eine Maschine mit der CE-Kennzeichnung versehen werden kann, muss die Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen. Es müssen Unterlagen vorgelegt werden, einschließlich Konstruktionsunterlagen, einer Risikobeurteilung, interner Prüfberichte usw. Die meisten Maschinen fallen außerdem unter weitere Richtlinien, die eingehalten werden müssen, z. B. die EMV-Richtlinie. Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf die Sicherheit und darf nicht für Werbezwecke verwendet werden. Sie dient nicht zur Auszeichnung eines Produkts von besonders hoher Qualität, sondern ist für ALLE Maschinen verpflichtend.

 

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Was ist also gemäß der Maschinenrichtlinie eine Maschine?

 

    • eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen,

    • eine Gesamtheit von Maschinen [...] oder von unvollständigen Maschinen [...], die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren

 

Das bedeutet, dass die Maschinenrichtlinie alles von der kleinen Handmaschine bis hin zu komplexen integrierten Fertigungssystemen abdeckt. Einige Maschinen fallen nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, z. B. bestimmte Arten von Aufzügen und medizinischen Geräten.

(Siehe Artikel 1Absatz 2).

Flughafen
Einige der wichtigsten Anforderungen der Maschinenrichtlinie:
  • Sicherheit muss bei Maschinen von Grund auf berücksichtigt werden; hierzu ist eine sorgfältige Risikobeurteilung durchzuführen

  • Schutzeinrichtungen und Schutzsysteme haben Vorrang vor Sicherheitszeichen und Warnhinweisen; Hersteller müssen menschliches Fehlverhalten vorhersehen

  • Gefährliche automatische Systeme dürfen niemals ohne Schutzmaßnahmen betrieben werden; Gefahren müssen eingesperrt oder überwacht werden oder es muss ein Hilfsmittel zur Kontrolle der Gefahr zur Verfügung stehen

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