Die Sicherheit des innerbetrieblichen Verkehrs sollte jeder Firma ein wichtiges Anliegen sein. Warum? Weil Wege- und Transportunfälle in den Unfallstatistiken noch immer ganz oben stehen. Nicht selten kollidieren Gabelstapler und andere Fahrzeuge mit Regalen, Wänden und Betriebseinrichtungen und verursachen dadurch teure Schäden. Noch schlimmer sind Unfälle mit Fußgängern. Allein in Deutschland ereigneten sich im Jahr 2020 13.689 Unfälle mit Flurförderzeugen. In 6.368 Fällen wurden Personen von Flurförderzeugen angefahren, eingequetscht oder sogar überfahren. Sieben dieser Unfälle endeten tödlich, 216 waren ernst genug, um gesunde Arbeitnehmer berufsunfähig zu machen.
Was ist zu tun, um die Sicherheit zu verbessern?
Viele dieser Unfälle hätten wahrscheinlich verhindert werden können, wenn die Sicherheit von Fußgängern in der Nähe von Verkehrswegen durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt worden wäre. Als Standardlösung werden immer wieder Rammschutzeinrichtungen und Fußgängerbarrieren gefordert. Ein Rammschutz verhindert, dass ein Fahrzeug mit Betriebseinrichtungen kollidiert. Fußgängerbarrieren trennen Fußwege und Arbeitsplätze eindeutig von Fahrwegen für Gabelstapler und andere innerbetriebliche Fahrzeuge.
Fußgängerbarrieren sollten vor allem dort installiert werden, wo Personen und Flurförderzeuge die gleichen Wege verwenden und eine Bodenmarkierung der Fußwege nicht ausreicht, weil zu wenig Platz zur Verfügung steht (z. B. wo weniger als 1 m Abstand zwischen dem Fußweg und dem Fahrweg vorhanden ist). Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen und Kreuzungen sind besonders gefährlich. Oft wird die Situation durch schlechte Sicht noch verschlimmert. Regale, große Maschinen und andere Ausrüstungen erschweren es Fußgängern, herannahende Fahrzeuge rechtzeitig zu sehen. Außerdem entsprechen markierte Fußgängerwege nicht immer dem von den Nutzern bevorzugten Laufwegen und sie suchen sich ihre eigene „Ideallinie“. Zusammen mit der allgegenwärtigen Gedankenlosigkeit von Menschen entstehen so Szenarien, in denen die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle steigt.
Was ist zu tun, um die Sicherheit zu verbessern? Der einfachste Weg scheint oft eine Kombination aus Bodenmarkierungen und Warnschildern und der Unterweisung der Mitarbeiter zu sein. Doch europäische, nationale und lokale gesetzliche Vorschriften verlangen durchaus mehr zu tun.
Was der Gesetzgeber sagt
Gesetzliche Regelungen wie die europäische Arbeitsschutzrichtlinie verlangen, dass technische Maßnahmen – wo sie möglich sind – gegenüber der Instruktion Vorrang haben sollen (siehe EG-Richtlinie 89/391/EWG ). Daher sollten in Bereichen mit erhöhtem Risiko Fußgängerbarrieren in Form von farblich hervorgehobenen Geländern installiert werden. An Kreuzungen sind zusätzlich selbstschließende Durchgangssperren zu den Fahrwegen erforderlich und die Übergänge sollten mit Zebrastreifen deutlich gekennzeichnet sein.