Kapitel 4.1
Neue Richtlinien
Die 1989 eingeführte und zuletzt 2006 aktualisierte Maschinenrichtlinie stellt sicher, dass Maschinen den EU-Sicherheitsstandards entsprechen, harmonisiert die Vorschriften und fördert den Handel. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, warum Aktualisierungen notwendig waren und wie sich die Rechtsvorschriften im Laufe der Zeit entwickelt haben.
Warum eine Verordnung und nicht eine aktualisierte Richtlinie?
Die offensichtlichste Änderung ist der Titel - früher „Richtlinie“, jetzt „Verordnung“. Warum der Unterschied? EU-Richtlinien müssen von jedem EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden.
Dann muss die EU-Kommission prüfen, ob das Gemeinschaftsrecht korrekt umgesetzt wurde. Dies ist ein zeitaufwändiger, langwieriger Prozess. Auch kann es für international tätige Unternehmen schwierig sein, herauszufinden, welche nationalen Gesetze eine Richtlinie in den verschiedenen Ländern umsetzen und welche zusätzlichen Regeln in jedem Land beachtet werden müssen.
Eine EU-Verordnung hingegen gilt ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Struktur und Inhalt sind in allen Ländern und Sprachen identisch. Das macht es für internationale Akteure viel einfacher, die Regeln korrekt anzuwenden. Außerdem werden die Verpflichtungen der nationalen Regierungen und Behörden direkt festgelegt.

Beginn der Gültigkeit der Maschinenverordnung
Wann wird die Maschinenverordnung 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen? Die Maschinenverordnung 2023/1230 muss ab dem 20. Januar 2027 angewendet werden.
Die Maschinenindustrie hat also noch etwas Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten. Klauseln der Maschinenverordnung, die strenger sind als die der aktuellen Maschinenrichtlinie, können von einem Maschinenhersteller natürlich sofort angewendet werden. Die Erklärung der Konformität mit der Verordnung wird jedoch nicht vor dem 20. Januar 2027 zulässig sein. Weitere Informationen über die neue Maschinenverordnung finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Was sind die wichtigsten Änderungen, die durch die Maschinenrichtlinie eingeführt werden?
Die Liste der Änderungen und Ergänzungen ist lang, und es ist wichtig, jeden einzelnen Aspekt sorgfältig zu betrachten, um sicherzustellen, dass man die Verordnung korrekt anwendet.
Als kurzen Überblick bieten wir die folgende (unvollständige) Liste an:
- Die Pflichten der so genannten „ Wirtschaftsakteure “ wurden wie in allen neueren EG-Richtlinien und -Verordnungen integriert. Die Pflichten der so genannten „Wirtschaftsbeteiligten“ wurden wie in allen neueren EG-Richtlinien und -Verordnungen integriert.
- Der Anwendungsbereich umfasst nun auch Maschinen, denen Steuerungssoftware fehlt, und wesentlich veränderte Maschinen, wobei die Modifizierer als Hersteller mit Verpflichtungen gemäß Artikel 10 (Konformitätserklärung, -bewertung und -dokumentation) gelten. (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230)
- Die Liste der zertifizierungspflichtigen Maschinen und verwandten Produkte wurde in zwei Abschnitte aufgeteilt und um neue Produkte ergänzt. Die EU-Kommission wird in Zukunft das Recht haben, die Liste bei Bedarf zu aktualisieren.
- Die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen wurden aktualisiert. Die meisten Ergänzungen beziehen sich auf künstliche Intelligenz in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen, autonome Maschinen und den Schutz vor einer Beeinträchtigung des Sicherheitssystems der Maschine durch vorsätzliche Handlungen (Cyberangriffe).
- Die Betriebsanleitung für Maschinen kann in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden (derzeit wird eine Papierversion noch als obligatorisch angesehen).
- Risikobeurteilungen müssen zusätzliche Risiken durch autonome Maschinen, KI-basierte Sicherheitsfunktionen, Cyber-Angriffe, Mensch-Maschine-Interaktion und integrierte Fertigungssysteme berücksichtigen.
- Für unvollständige Maschinen ist der Inhalt der Montageanleitung detailliert definiert und unterscheidet sich nicht mehr wesentlich von den Anforderungen an die Betriebsanleitung für Maschinen.

Erfahren Sie in diesem aufschlussreichen Webinar mehr über die neuesten Normen und Vorschriften zur Maschinensicherheit. Atlanta Darroch-Davies, Leiterin der Auftragsplanung, und Matthias Schulz, Sicherheitsexperte, vermitteln Expertenwissen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Das Webinar beginnt bei der 2:00-Minuten-Marke.