Wir haben Ihnen auf dieser Plattform häufig gestellte Fragen zusammengetragen.
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• Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde im Juni 2006 veröffentlicht, ab wann gilt sie und kann/muss man sie bereits heute anwenden?
• Was ist eine „unvollständige Maschine“?
• Stimmt es, dass die Maschinenrichtlinie neue Anforderungen an Schutzabdeckungen enthält?
• Wann sollte die in der Maschinenrichtlinie geforderte Gefahrenanalyse durchgeführt werden?
• Wer muss die Gefahrenanalyse bei einem Herstellerunternehmen durchführen?
• Wir sind Maschinenhersteller und bisher davon ausgegangen, dass es genügt die EG-Maschinenrichtlinie einzuhalten. Nun verlangt ein deutscher Kunde von uns, das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz einzuhalten.
• Wir haben gehört, dass die neue Maschinenrichtlinie verlangt, dass man die Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung in der Technischen Dokumentation/Betriebsanleitung mitliefern muss.
• Wie hoch muss ein Schutzzaun sein?
• Was ist unter „hohem Risiko“ in EN 294 zu verstehen? Dies ist entscheidend für die Bemessung von Schutzeinrichtungen.